BONDTEC SH15
1-K-Polyurethan-Dichtstoff
BONDTEC SH15 ist ein elastischer 1-Komponenten-Dichtstoff auf Polyurethanbasis für den Hochbau, speziell für die Fugenabdichtung nach den Regeln der DIN 18540-F. Im Verarbeitungszustand ist BONDTEC SH15 ein elastische, standfeste Paste, die durch Luftfeuchtigkeit zu einem elastischen Dichtstoff aushärtet.BONDTEC SH15 zeichnet sich besonders durch einen kurzen Fadenabriss und eine gute Glättbarkeit aus. Einstufung nach ISO 11600: Construction sealant F, Class 25 LM.
BONDTEC SH15 ist vom SKZ Würzburg geprüft und überwacht gem. DIN 18540.
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Anwendungsgebiete
- Fugen im Hochbau, die nach den Regeln der DIN 18540 abgedichtet werden, Anschlussfugen an Fenster und Türen- BONDTEC SH15 darf nicht angewendet werden zur Glasversiegelung, in Bodenfugen, in Fugen mit dauernder Wassereinwirkung oder bei zeitweiser Einwirkung von Chemikalien.
- Natursteinfassaden aus Granit sind wie Betonflächen zu behandeln, bei anderen Natursteinen sind Versuche erforderlich.
Produktmerkmale
- Erfüllt DIN 18540-F- Zulässige Gesamtverformung 25%
- Hohe Witterungsbeständigkeit
- Geringe Beanspruchung der Fugenflanken
- Sichere Haftung an den üblichen Baustoffen in Verbindung mit den entsprechenden Primern
- Ausgezeichnete Verarbeitungseigenschaften
- Blasenfreie Aushärtung
- Klebefreie Oberfläche
Untergrund
Die Fugenflanken müssen staub-, fett- und ölfrei, sowie fest und tragfähig sein. Bei Bedarf vorher abschleifen.Primer
Bitte Hinweise auf BONDTEC-Primertabelle beachten.Technische Eigenschaften
- Kennwerte / Anmerkungen
- Chemische Basis:
- Polyurethan 1-komponentig
- enthält keine PCB-haltigen Weichmacher
- Dichte:
- ca. 1,25 g/ml
- Farbtonabhängig DIN 53 479-B
- Einstufungen:
- Elastisch DIN 18540-F
- Construction sealant F Class 25 LM
- IVD-Merkblatt Nr. 2
- Prüfung und Überwachung durch das SKZ, Würzburg
- ISO 11600, Methode B nach ISO 11 432
- Standvermögen:
- sehr gut
- DIN EN 27390-U 20
- Aushärtung:
- ca. 2,0mm / 24 Stunden
- Normalklima nach DIN 50014-23/50-2
- Verarbeitungstemperatur:
- + 5°C bis + 40°C
- Bauteiltemperatur
- Gebrauchstemperatur:
- -40°C bis + 70°C
- Zugspannung:
- bei 50% Dehnung ca. 0,15 N/mm²
- bei 100% Dehnung ca. 0,20 N/mm²
- DIN EN 28340-NWT-1-A2
- Rückstellvermögen:
- > 85%
- DIN EN 27389
- Zulässige Gesamtverformung:
- 25%
- Bezogen auf die Ausgangs-Fugenbreite
- Shore A:
- ca. 20
- in Anlehnung an DIN 53505,
- nach Vorlagerung gemäß DIN 52455 Teil 2
Nachbehandlung
Die Fugenoberfläche wird mit einer Spachtel abgezogen, wobei der Dichtstoff an die Haftfläche und an das Hinterfüllmaterial angedrückt werden muss. Bei Bedarf kann die Oberfläche mit BONDTEC Abglättmittel N geglättet werden.BONDTEC SH15 soll grundsätzlich nicht überstrichen werden.
Lieferform
Beutel á 600 ml (1 Karton = 20 Beutel).Farbtöne
Betongrau, uniweiss, braun, beige, schwarz, dunkelgrau, mittelgrau, basaltgrau, dunkelbraun.Die Farbtöne können durch die Einwirkung von Umwelteinflüssen beeinträchtigt werden (Chemikalien, hohe Temperatur, UV-Strahlung). Die Farbtöne haben keinen Einfluss auf die Produkteigenschaften.
Lagerung
15 Monate - Kühl und trocken lagern in ungeöffneten Originalgebinden bei Temperaturen zwischen +10°C und +25°C. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.Schutzmassnahmen/Entsorgung
Für den Umgang mit unseren Produkten sind die wesentlichen physikalischen, sicherheitstechnischen, toxikologischen und ökologischen Daten den stoffspezifischen Sicherheitsdatenblätter zu entnehmen.Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten.
Bei der Verarbeitung sind die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf dem Gebinde, sowie die jeweiligen Unfallverhütungs-vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten.
Im nicht ausgehärteten Zustand sind unsere Erzeugnisse in der Regel wassergefährdend und dürfen nicht in Kanalisation, Gewässer und Erdreich gelangen.
Nicht ausgehärtete Produktreste sind in der Regel besonders überwachungsbedürftige Abfälle und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Ausgehärtetes Material kann nach Absprache mit der jeweils zuständigen Behörde oder Deponie als Haus-/Gewerbeabfall entsorgt werden.
Auskunftspflichtig für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt gem. 91/155/EWG.Unsere Gebrauchsanweisungen, Verarbeitungsrichtlinien, Produkt- oder Leistungsangaben und sonstigen technischen Aussagen sind nur allgemeine Richtlinien; sie beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte (Werteangaben/-ermittlung zum Produktionszeitpunkt) und Leistungen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produkts und der jeweiligen besonderen Gegebenheiten (z.B. Verarbeitungsparameter, Materialeigenschaften etc.) obliegt dem Anwender die eigene Erprobung; unsere kostenlose anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Versuch ist unverbindlicher Art.
03/07 Diese Unterlage ersetzt frühere Ausgaben

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